Allgemeine Geschäftsbedingungen

FOX SmartApart GmbH

In den Wiesen 38, 56070 Koblenz

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen, soweit nicht im Einzelfall gesonderte schriftliche Verträge vereinbart werden. Andere AGB als die des Objekts werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Objekt diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Preise können nach Vertragsabschluss / Reservierungsbestätigung modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.

3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Objekt und unter Berücksichtigung der Stornobedingungen dieser AGB erfolgen. Reservierte Apartments stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Apartments, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11.00 Uhr zu räumen. Dem Objekt steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen.

4. Das Objekt ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und / oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

5. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Apartment oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Objekt bemühen, gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen.

6. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Objekts.

7. Ist der Besteller nicht gleichzeitig auch der Gast, so haften beide als Gesamtschuldner.

8. Nimmt der Kunde eine vertragliche Leistung, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Hier gelten die schriftlich festgehaltenen Stornierungsgebühren in den Verträgen. Stornierungsgebühren werden um den Betrag gemindert, der durch die Weitervermietung der stornierten Apartments zum bestellten Termin erzielt werden konnte.

9. Gegenstände und Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Objekts hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen werden. Jede Haftung durch das Objekt ist ausgeschlossen.

10. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Objekts gefährdet, so kann das Objekt den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umständen, wenn dadurch die Leistung des Objekts unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

11. Die vertragliche Haftung des Objekts für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Objekt zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.

12. Das Objekt ist zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur verpflichtet, soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Objekts oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht, das Objekt eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdeten Weise verletzt, der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Objekt abgeschlossen hat oder zumutbar hätte abschließen können oder sich in einem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert.

13. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Objekt anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Objekt schriftlich geltend zu machen. Der Vertragspartner ist verpflichtet dem Objekt Gelegenheit zur Abhilfe zu gewähren. Ansprüche des Vertragspartners verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertag, an dem die Leistungserbringung gemäß Vertrag beendet werden sollte.

14. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Koblenz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und den sinngemäßen Inhalt am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juni 2019